Leistungen
Ihre helfende Hand im Alltag.
Freizeitbegleitung
Gemeinsam statt einsam: Ich begleite Sie bei Aktivitäten, die Ihnen Freude bereiten. Ob ein gemeinsames Spiel, Vorlesen oder einfach ein netter Kaffeeklatsch, ich schenke Ihnen Zeit und Aufmerksamkeit für mehr Abwechslung im Alltag.
Haushaltshilfe
Ein gepflegtes Zuhause ist die Basis für Wohlbefinden. Ich unterstütze Sie bei den täglichen Reinigungsarbeiten, damit Ihre vier Wände ein Ort der Entspannung bleiben. Gründlichkeit und ein respektvoller Umgang sind dabei für mich selbstverständlich.
Alltagshilfe
Das Leben bietet viele Herausforderungen, ich helfe Ihnen, sie zu meistern. Als Ihre feste Ansprechpartnerin koordiniere ich kleine Aufgaben im Hintergrund, damit Sie Ihren Tag unbeschwert und sicher genießen können.
Einkäufe,Besorgungen
Schwere Taschen tragen oder lange Schlangen im Supermarkt müssen nicht sein. Ich erledige Ihre Einkäufe nach Ihren Wünschen oder begleite Sie dabei. So ist Ihr Kühlschrank immer gefüllt, ohne dass Sie sich anstrengen müssen.
Behördengänge,etc
Bürokratie kann anstrengend sein. Ich unterstütze Sie bei der Korrespondenz, begleite Sie zu Ämtern oder helfe beim Ausfüllen von Formularen. Auch Wege zur Apotheke oder zur Post erledige ich zuverlässig für Sie.
Spaziergänge
Bewegung an der frischen Luft hält fit und hebt die Stimmung. Ich begleite Sie sicher bei Ihren Runden durch die Nachbarschaft oder dem Wald.
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Seit 2017 steht Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad in der häuslichen Pflege der sogenannte Entlastungsbetrag zur Verfügung. Diese gesetzliche Leistung nach § 45b SGB XI wurde geschaffen, um pflegende Angehörige spürbar zu entlasten und die Lebensqualität sowie die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Jede Person, die in häuslicher Umgebung gepflegt wird und über einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) verfügt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistung. Es spielt dabei keine Rolle, ob man alleine lebt oder durch Angehörige unterstützt wird.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Der Entlastungsbetrag ist ein fester monatlicher Betrag in Höhe von 131 €.
(Hinweis: Dies ergibt eine jährliche Gesamtsumme von1.572 €.)
Der Entlastungsbetrag wird nicht wie das Pflegegeld direkt auf das Konto überwiesen. Es handelt sich um ein Erstattungsbudget. Die Pflegekasse zahlt den Betrag entweder gegen Vorlage von Rechnungen an den Versicherten zurück oder rechnet direkt mit dem anerkannten Dienstleister ab.
Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen zu meinen Leistungen oder zum Ablauf? Ich berate Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Die Schweigepflicht ist für mich selbstverständlich. Ihre privaten Informationen und gesundheitlichen Daten sind bei mir in sicheren Händen und werden streng vertraulich behandelt.
